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VERKAUF, ERBSCHAFT, SCHENKUNG, SCHEIDUNG — ES GIBT VIELE GRÜNDE, AUS WELCHEN EIN WERTGUTACHTEN BENÖTIGT WIRD.

Anhand der Sachwertrichtlinie (SW-RL) wird der Wert Ihrer Immobilie auf Basis der Bodenrichtwertkarte (diese spiegelt den durchschnittlichen Verkaufspreis in der jeweiligen Region wieder) sowie der NHK (Normalherstellungskostentabelle, welche vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes erstellt wird), als auch unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse sowie architektonischer und baulicher Besonderheiten fundiert und nachweisbar ermittelt. 

Im Kurz - Gutachten werden die Daten und Fakten übersichtlich zusammengefaßt. Das Kurz—Gutachten dient für alle Fälle in denen ein ausführliches Verkehrswertgutachten nicht notwendig ist, wie z.B. als Basis für familieninterne Abstimmungen oder als interne Grundlage bei Verkauf oder Vererbung.

Beim Verkehrswertgutachten werden gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) der Sachwert, der Ertragswert, der Vergleichswert oder mehrere dieser Werte — je nach Art der zu bewertenden Immobilie — ermittelt. Verkehrswertgutachten werden u. A. von Finanzämtern bei Schenkungen/Erbschaften oder von Gerichten bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder anderen Streitigkeiten benötigt. Auch als Grundlage für Finanzierungen werden häufig Verkehrswertgutachten gefordert.

Die Vergütung erfolgt gemäß entstehendem Zeitaufwand auf Basis meines Stundensatzes von 115,00€ zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 19% zuzüglich der Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,50€/km (Fahrzeit gilt als Zeitaufwand) zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 5%. Bei Einfamilienhäusern beträgt dieses für ein Kurz—Gutachten pauschal 900,00€ zzgl. Fahrtkosten. Bei Verkehrswertgutachten von Einfamilienhäusern entstehen voraussichtlich ca. 2.500,00€ zzgl. Fahrtkosten. Für Mehrparteienhäuser, Gewerbe– oder sonstige Immobilien wird der Preis gesondert vereinbart.

 

GUTACHTEN BEI SCHÄDEN AN GEBÄUDEN

 

Die Begutachtung von Schäden an Gebäuden erfolgt über unser Architekturbüro WELLNER + KROLL GmbH, siehe hier 

·   KURZ—GUTACHTEN

·   VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Preise:

KURZ - GUTACHTEN:

Abrechnung auf Basis des JVEG, gemäß entstehendem Aufwand, bei einem

EINFAMILIENHAUS pauschal 900,00 inkl. MwSt.

zzgl. Fahrtkostenerstattung 0,50€/km

 

VERKEHRSWERTGUTACHTEN:

Abrechnung gemäß entstehendem Aufwand, bei einem

EINFAMILIENHAUS ca. 2.500,00 inkl. MwSt.

zzgl. Fahrtkostenerstattung 0,50€/km

 

Für Mehrparteienhäuser, Gewerbe– oder sonstige Immobilien wird der Preis gesondert vorab vereinbart.

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